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HINWEIS: Für die Aktualität und Gültigkeit der Gesetzestexte übernehmen wir keine Gewähr.
Bundeswildschutzverordnung
§ 3 regelt die Haltung von Greifen und Falken.
Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wann, was, wo und wie jagen darf.
Das nationale Jagdrecht in Form des Bundesjagdgesetzes wird von regionalen Jagdgesetzen und Verordnungen ergänzt.
Landesjagdgesetz Hamburg
Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein
"Der wilde Falk ist mein Gesell" - Voraussetzung für den Falknerschein ist jedoch die erfolgreich absolvierte Jägerprüfung. Hier finden Sie Informationen zu den jährlich stattfindenden Jägerlehrgängen:
Landesjagdverband Hamburg
Landesjagdverband Schleswig-Holstein